Laut Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR, Medical Device Regulation) unterliegen Medizinprodukte bei der Einfuhr, der Produktion und beim Vertrieb europaweit strengen gesetzlichen Vorgaben. Das gilt auch für die Produkte, die als Werbeartikel auf den Markt kommen. Das heißt, Hersteller von Werbeartikeln oder Werbemittelhändler müssen sich an diese Richtlinien halten, wenn sie Medizinprodukte im Sortiment haben.
Zu den Vorschriften gehört unter anderem die Kennzeichnung von Medizinprodukten. So muss zwingend darauf geachtet werden, dass die Produkte in der Sprache des Landes beschriftet sind, in dem sie vertrieben werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen folgenschwere Konsequenzen. So haftet beispielsweise ein Händler, der mit unzulässig gekennzeichneten Medizinprodukten handelt, für mögliche medizinische oder gesundheitliche Probleme beim Anwender und muss gegebenenfalls mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Möglich ist auch, dass alle Produkte vom Markt genommen oder vom Kunden zurückgefordert werden müssen. Das kann mit hohen Kosten und enormem Imageverlust für den Händler verbunden sein.
Webinare für GWW-Mitglieder
Der GWW wird derzeit verstärkt auf Produkte hingewiesen, die als Werbemittel im Einsatz sind und die in der Medizinprodukteverordnung geregelten Richtlinien nicht erfüllen. Um seine Mitglieder zu informieren und möglichem Schaden vorzubeugen, bietet der Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Marc Sauer, Geschäftsführer der MEDICAL promotion by GRAMM medical healthcare GmbH, zwei Webinare (am 6. und 20. Juli) zum Thema „Medizinprodukte als Werbemittel“ an. Die Teilnahme ist GWW-Mitgliedern vorbehalten und kostenfrei. Anmeldungen sind per E-Mail bei der GWW-Geschäftsstelle möglich.
www.gww.de
BU: Medical Promotion