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  • dedica, Fachmagazin für Trends & Lifestyle rund um Werbeartikel

    dedica, das Fachmagazin für Trends und Lifestyle rund um den Werbeartikel, setzt Heft für Heft kreative Impulse – und das seit über 50 Jahren!

    Ausgabenarchiv

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    Aktuelle Ausgabe
    Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW)

    Pflaster & Co. als Werbemittel Medizinprodukteverordnung: Vorschriften gelten auch für Medizinprodukte, die als Werbeartikel vertrieben werden.

    Medizinproduktverordnung

    Wer Medizinprodukte wie Pflaster, Erste-Hilfe-Sets oder Mundschutz-Masken als Werbeartikel vertreibt, muss die gemäß Medizinprodukteverordnung geltenden gesetzlichen Vorgaben beachten. Ansonsten drohen ernste und schwerwiegende Konsequenzen. Darauf weist der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e. V. (GWW) hin.

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  • Laut Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR, Medical Device Regulation) unterliegen Medizinprodukte bei der Einfuhr, der Produktion und beim Vertrieb europaweit strengen gesetzlichen Vorgaben. Das gilt auch für die Produkte, die als Werbeartikel auf den Markt kommen. Das heißt, Hersteller von Werbeartikeln oder Werbemittelhändler müssen sich an diese Richtlinien halten, wenn sie Medizinprodukte im Sortiment haben.
    Zu den Vorschriften gehört unter anderem die Kennzeichnung von Medizinprodukten. So muss zwingend darauf geachtet werden, dass die Produkte in der Sprache des Landes beschriftet sind, in dem sie vertrieben werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen folgenschwere Konsequenzen. So haftet beispielsweise ein Händler, der mit unzulässig gekennzeichneten Medizinprodukten handelt, für mögliche medizinische oder gesundheitliche Probleme beim Anwender und muss gegebenenfalls mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Möglich ist auch, dass alle Produkte vom Markt genommen oder vom Kunden zurückgefordert werden müssen. Das kann mit hohen Kosten und enormem Imageverlust für den Händler verbunden sein.

    Webinare für GWW-Mitglieder
    Der GWW wird derzeit verstärkt auf Produkte hingewiesen, die als Werbemittel im Einsatz sind und die in der Medizinprodukteverordnung geregelten Richtlinien nicht erfüllen. Um seine Mitglieder zu informieren und möglichem Schaden vorzubeugen, bietet der Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Marc Sauer, Geschäftsführer der MEDICAL promotion by GRAMM medical healthcare GmbH, zwei Webinare (am 6. und 20. Juli) zum Thema „Medizinprodukte als Werbemittel“ an. Die Teilnahme ist GWW-Mitgliedern vorbehalten und kostenfrei. Anmeldungen sind per E-Mail bei der GWW-Geschäftsstelle möglich.

    www.gww.de

    BU: Medical Promotion

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