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  • dedica, Fachmagazin für Trends & Lifestyle rund um Werbeartikel

    dedica, das Fachmagazin für Trends und Lifestyle rund um den Werbeartikel, setzt Heft für Heft kreative Impulse – und das seit über 50 Jahren!

    Ausgabenarchiv

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    Aktuelle Ausgabe
    Information des GWW

    Wachstumschancengesetz

    Bild des Zeichens Paragraph

    Hart umkämpft, kritisch beäugt und doch beschlossen: das Wachstumschancengesetz (WCG), um das monatelang gerungen wurde, hat am 22.3.2024 die letzte Hürde im Bundesrat genommen und ist seit dem 27.3.2024 in weiten Teilen in Kraft.

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  • Wenn auch – bedauerlicherweise – die Werbeartikelwirtschaft nicht Ausgangspunkt der Überlegungen des Gesetzgebers war, so strahlen doch verschiedene Änderungen des WCG auch auf unsere Branche aus. Die relevanten Änderungen im Überblick:

    Einkommenssteuer
    Neuerung Fundstelle Anwendungszeitpunkt
    Freigrenze für Geschenke: Anhebung von 35 € auf 50 € § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1.1.2024
    Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, Prozentsatz max. 20%, höchstens das Zweifache der linearen AfA, Zeitraum: Anschaffung / Herstellung nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 § 7 Abs. 2 EStG Anschaffung / Herstellung nach 31.3.2024
    AfA für Wohngebäude: Anpassung der Formulierung in § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG durch Änderung des linearen AfA-Satzes in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a) EStG im Rahmen des JStG 2022 § 7 Abs. 4
    Satz 2 EStG
    1.1.2023
    AfA für Wohngebäude: Einführung einer degressiven AfA mit 5 % mit Baubeginn ab 1.10.2023, befristet auf 6 Jahre § 7 Abs. 5a EStG Baubeginn ab 1.10.2023
    Sonderabschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (WG) des Anlagevermögens: Erhöhung des Prozentsatzes von 20% auf 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten § 7g Abs. 5 EStG Erstmals für WG, die nach 31.12.2023 hergestellt / angeschafft werden
    Verlustvortrag: Für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2024 bis 2027 Erhöhung des Prozentsatzes für einen den Sockelbetrag von 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. €) überschreitenden Verlustabzug von 60% auf 70% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Verlustvortragsjahres § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG ab VZ 2024
    Thesaurierungsbegünstigung: Einbezug von Ertragsteuern in den begünstigungsfähigen Gewinn und vereinfachte Nachweispflicht von Entnahmen zur Zahlung der Einkommensteuer; gesetzliche Verschärfungen zur Vermeidung möglicher Gestaltungsmodelle § 34a EStG ab VZ 2024
    Umsatzsteuer
    Unterscheidung zwischen eRechnung und sonstiger Rechnung. Anforderungen an das strukturierte elektronische Format einer Rechnung: Entweder CEN 16931 oder strukturiertes elektronisches Format nach Vereinbarung, sofern Extraktion der erforderlichen Angaben in ein Format möglich ist, das CEN 16931 entspricht oder mit diesem interoperabel ist.

    Einführung der eRechnungspflicht für B2B-Umsätze bei Ansässigkeit von Leistendem und Leistungsempfänger im Inland. Ausnahme Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

    Übergangsregelung für Rechnungsausstellung:
    Bis Ende 2026: Rechnungsstellung auf Papier oder anderem elektronischen Format (bei Zustimmung des Empfängers) möglich (betrifft Umsätze zwischen dem 1.1.2025 und 31.12.2026).
    Bis Ende 2027: Rechnungsstellung auf Papier oder anderem elektronischen Format (bei Zustimmung des Empfängers) möglich, sofern Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr < 800.000 € (betrifft Umsätze zwischen dem 1.1.2027 und 31.12.2027).
    Bis Ende 2027 (umsatzunabhängig): Rechnungsausstellung via anderen elektronischen Formats (bei Zustimmung des Empfängers), wenn die Rechnung mittels EDI-Verfahren übermittelt wird (betrifft Umsätze zwischen dem 1.1.2026 und 31.12.2027).

    § 14 Abs. 1 ff. UStG,

    §§ 33, 34 UStDV

    1.1.2025

    aber besondere Übergansvorschriften für die Rechnungsausstellung

    Quelle: Deutscher Steuerberater Verband

    Ob das Gesetz trotz diverser Erleichterungen genug Chancen für Wachstum bietet, bleibt Gegenstand kontroverser Diskussionen.

    www.gww.de

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