Allmählich wird es wieder wärmer. Warum nach anstrengenden Arbeitsstunden im Supermarkt oder im Büro nicht in der Mittagspause für ein Weilchen nach draußen gehen, auf einer Parkbank in der Sonne ein bisschen entspannen. Vielleicht mit einem stimulierenden Joint. Ist ja jetzt erlaubt. Denn seit Ostermontag ist das sogenannte Cannabisgesetz in Kraft. Jeder Erwachsene über 21 Jahren darf nun 25 Gramm getrockneten Cannabis bei sich haben. Daraus lassen sich um die 75 Joints drehen. Zu Hause liegt die Obergrenze sogar bei 50 Gramm.
Und wie kommt der Cannabis-Freund an seinen Stoff? Ganz einfach, durch den Eigenanbau in den eigenen vier Wänden. Drei Pflanzen pro Person sind erlaubt. Oder man schließt sich einem Cannabis-Club an, der bis zu 500 Mitglieder führen, Pflanzen zu Genusszwecken großziehen und 30 Gramm pro Monat und Mitglied für den Eigenkonsum abgeben darf.
Es waren 30 Forscher und Fachleute, die sich in einem Schreiben an Abgeordnete des Bundestages gewandt und für eine ausgewogene Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums appelliert hatten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich diesen Vorschlag schnell zu Eigen gemacht und schließlich trotz massiver Kritik aus Opposition und den eigenen Reihen durchgesetzt. Die Befürworter des Gesetzes sind der Meinung, die Cannabis-Politik der letzten Jahre sei gescheitert. Sie verweisen auf eine Verdoppelung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen sowie einen starken Anstieg der Drogentoten. Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, seien das Ergebnis. Die neue Regelung werde den Schwarzmarkt massiv einbrechen lassen.
Kritiker befürchten einen Freibrief für illegalen Drogenhandel
Ganz anders die Kritiker. Sie befürchten eine Verharmlosung der Droge, einen steigenden Konsum, gesundheitsschädliche Folgen sowie eine vermehrte Cannabis-Abhängigkeit. Die Legalisierung einer Droge lasse sich mit dem Schutz der Jugend nicht vereinbaren. Das Gesetz sei ein Freibrief für illegalen Handel mit Cannabis, der Markt werde noch größer und für kriminelle Dealer attraktiver.
Dass die Vorlage von Minister Lauterbach nach dem Bundestag schließlich auch den Bundesrat passierte, lag an der Konstellation der unterschiedlichen Regierungskoalitionen in den Bundesländern. Dort sitzen Befürworter und Gegner an der Macht, und weil sie ihre Bündnisse nicht gefährden wollen, haben sich die meisten Landesregierungen bei der Abstimmung enthalten, und dies, obwohl alle Innenminister, etliche Justizminister und auch Polizeigewerkschaften vor einer Cannabis-Legalisierung gewarnt hatten. Großer Widerstand kommt auch vom Deutschen Richterbund. Denn nun müssen die neuen Regeln umgesetzt und ihre Einhaltung kontrolliert werden. Außerdem muss eine Amnestie für Cannabis-Vergehen aus der Vergangenheit erlassen werden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind. „Das führt zu einer gewaltigen Mehrbelastung einer Strafjustiz, die ohnehin schon überfordert ist“, betont der Verband.
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