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    Aktuelle Ausgabe – ENGLISCH

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    Aktuelle Ausgabe – DEUTSCH
    Bodenstromgeräte versorgen Flugzeuge leise, emissionsfrei und effizient

    Das BMDV fördert erneut umweltfreundliche Bodenstromgeräte

    Bodenstromgerät EGA90 Guinault S.A
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  • Der neue Standard auf den Flughäfen: Batterie-basierte Bodenstromgeräte senken den Geräuschpegel auf dem Vorfeld, haben niedrigere Betriebskosten und können je nach Typ mehrere Flugzeuge nacheinander abfertigen. Bild: Weyer GmbH/ Guinault S.A

    Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden.

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Flughäfen bei der Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen. seit dem 17. Januar läuft die dritte Antragsrunde. Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, konkretisiert das Ziel des Förderprogramms: „Wir setzen unser Engagement für eine klimafreundliche Luftfahrt auch in haushälterisch herausfordernden Zeiten fort. Von sauberen deutschen Flughäfen profitiert nicht nur unser Standort, sondern sie verbessern auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Vorfeld der Flughäfen. Unsere Förderung ist zugleich ein Ausdruck politischer Unterstützung für die Luftfahrt. Deutschland ist als Exportnation auf eine exzellente Anbindung an die Welt angewiesen. Wir unterstützen unsere Luftverkehrswirtschaft auch auf dem Weg zum emissionsfreien Fliegen.“

    Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH ergänzt: „Mit der Bodenstrom-Richtlinie bietet das BMDV den deutschen Flughäfen die Möglichkeit, unterschiedliche flexible und innovative Lösungen zur Stromversorgung von Flugzeugen am Boden zu beschaffen. Dass dies ein erfolgversprechender Weg ist, zeigt die außerordentlich gute Resonanz auf das Investitionsprogramm. Dass die Bundesregierung trotz der herausfordernden Haushaltslage an diesem Programm festhält und den Akteuren so Konstanz bietet, ist ein starkes Signal an die deutschen Flughäfen.”

    Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms

    In den ersten beiden Förderaufrufen profitierten insgesamt 24 Akteure an 19 deutschen Flughäfen von einer Förderung in Höhe von 22,1 Millionen Euro. Dabei konnten über 200 Bodenstromgeräte angeschafft werden, die rund 7.000 Tonnen* CO2-Äquivalente im Jahr einsparen, Lärm reduzieren und die Luftqualität auf dem Vorfeld verbessern.

    Im dritten Aufruf stehen rund drei Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionszuschüsse für die Anschaffung umweltfreundlicher, mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur Flugzeugversorgung sowie der erforderlichen Lade- und Betankungsinfrastruktur bereitzustellen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden. Die Förderquote liegt bei bis zu 70 Prozent. Die Antragstellung ist ab dem 10. Februar bis zum 02. Mai 2025 möglich.

    Anträge werden durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die Umsetzung der Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.

    Interessierte können sich in einem Online-Seminar am 29. Januar 2025 über den dritten Förderaufruf sowie die Förderbedingungen und den Antragsprozess informieren.

    Weitere Informationen:

     

    * (Anmerkung der Redaktion zur besseren Einordnung des Einspareffekts: Im Zuge einer parlamentarischen Anfrage des CDU-Politikers Tilman Kuban musste die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2023 aufschlüsseln, wie viele Flüge mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr von den einzelnen Ministerien unternommen wurden. Bis zum Stichtag 26. Januar 2023 unternahm in der damals erst gut einjährigen Legislaturperiode beispielsweise die Außenministerin Baerbock 67 Flüge, Wirtschaftsminister Habeck nutzte die Flugbereitschaft 32 mal. Das verursachte nach Berechnungen der Bild-Zeitung CO2-Emissionen von ca 5.000 bzw. knapp 1.900 Tonnen.)

     

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