Warum wird das ElektroG überhaupt geändert? Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine vereinfachte Rückgabe von Elektroaltgeräten zu ermöglichen, das Recycling und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zu unterstützen sowie die Brandrisiken durch LithiumBatterien zu verringern. Laut dem Bundesumweltministerium lagern über 300 Mio. Altgeräte ungenutzt in deutschen Haushalten – eine unglaublich hohe Zahl! Die verbesserte Rücknahme soll die Sammelmengen erhöhen und den Rohstoffkreislauf stärken.
Wer ist von der Neuregelung betroffen?
Bisher beschränkte sich die Pflicht zur Rücknahme von Altgeräten vorwiegend auf größere Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern. Laut Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUV) fällt die Grenze für das Segment der E-Zigaretten nun weg. Ab dem 1. Juli müssen sämtliche Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten oder Tabakerhitzer vertreiben, die Produkte auch wieder annehmen.
Welche praktischen Änderungen müssen sichergestellt werden?
Da die neuen Pflichten über die reine Entgegennahme hinausgehen, sollten Tabak-Shops besonders folgende Punkte sicherstellen:
Schulung des Personals: Mitarbeiter müssen über die Annahme und die brandsichere Lagerung der lithiumhaltigen Geräte instruiert sein.
Beschaffung zertifizierter Sammelbehälter: Es wird dringend zur Nutzung spezieller Behälter geraten, die für die Sammlung von Lithium-Ionen-Akkus zugelassen sind, um das Risiko von Selbstentzündungen zu minimieren.
Sichtbare Kommunikation: Neben den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt der Verband eine deutliche Aufklärung im Shop, um Fehlwürfe in den Restmüll zu vermeiden.
Was ändert sich konkret für die Mitarbeiter im Tabakshop?
Die Sammelstellen müssen dem Gesetz entsprechend eingerichtet und korrekt gekennzeichnet werden. Dazu gehört das Anbringen des Piktogramms „Elektrogeräte Rücknahme“ gut sichtbar am Eingang des Geschäfts.
Der Betreiber des Tabakshops muss die Logistikprozesse für Sammlung und Lagerung sicherstellen sowie eine Information über die ordnungsgemäße Entsorgung direkt am Verkaufsregal anbringen – durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
Eine im unmittelbaren Sichtfeld der Kunden platzierte Schrifttafel soll die Verbraucher darüber hinaus über den Umgang mit Elektroaltgeräten aufklären.
Die Umsetzung der erweiterten Rücknahmepflicht für elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer muss bis 30. Juli 2026 (30 Tage nach Start der Gesetzesänderung) abgeschlossen sein.


